AGB und Buchungsbedingungen

Lieber Gast,

die Dorfmark Touristik e.V. / Tourist-Information Bad Fallingbostel nachstehend “DT/TIBF” betreibt das Informations- und Reservierungssystem Reserver (Nethotels) und vermittelt als Reservierungsstelle Hotelzimmer und Ferienunterkünfte entsprechend dem aktuellen Angebot der Beherbergungsbetriebe. Vertragliche Beziehungen entstehen direkt zwischen dem Beherbergungsbetrieb und dem Gast. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen dem Beherbergungsbetrieb, nachfolgend ”BHB” abgekürzt und Ihnen zustande kommenden Beherbergungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch. Beachten Sie bitte, dass diese Bedingungen nicht für die Pauschalangebote der Anbieter in der Region Lüneburger Heide gelten. Für diese gelten vielmehr die Buchungsbedingungen für Pauschalangebote der betreffenden Anbieter.

Buchungsbedingungen

1. Abschluss des Beherbergungsvertrages, Stellung der DT/TIBF
1.1 Die DT/TIBF nimmt Ihren Buchungswunsch auf und leitet ihn an den von Ihnen ausgesuchten BHB weiter. Mit der Buchung bietet der Gast dem BHB den Abschluss eines Beherbergungsvertrages verbindlich an.
1.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem BHB kommt mit der  Buchungsbestätigung zustande, welche die DT/TIBF als Vertreter des BHB vornimmt.
1.3 Die DT/TIBF hat ausschließlich die Stellung eines Vermittlers der gebuchten Unterkunftsleistung.
1.4 Im Internet können Sie jederzeit vollautomatisch die Buchung nach Ihren eigenen Wünschen per E-Mail tätigen. Die Buchungsbestätigung erhalten Sie per E-Mail zugesandt.

2. Rücktritt
2.1 Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils, bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die DT/TIBF – nicht an den Beherbergungsbetrieb – zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.
2.2 Die Rechtsprechung erkennt an, dass die ersparten Aufwendungen vom BHB wie folgt pauschal angesetzt werden können:
Bei Übernachtung/Frühstück     10 %
Bei Halbpension                       20 %
Bei Vollpension                        40 %
des vereinbarten Gesamtpreises.
2.3 Die von der DT/TIBF vermittelten Betriebe haben sich jedoch bereit erklärt, bei Buchungen über das System ReServer / Nethotels nur die nachfolgenden Pauschalsätze zu berechnen und zwar, jeweils bis zum Eingang einer Rücktrittserklärung vor Belegungsbeginn, in Prozent des Gesamtpreises für Aufenthalt und Verpflegung:

Bei Unterkünften in Hotels, Pensionen und Gasthöfen:
Bis 31. Tag vor Reisebeginn    15 %
Bis 21. Tag vor Reisebeginn    20 %
Bis 11. Tag vor Reisebeginn    40 %
Bis  3. Tag vor Reisebeginn     50 %
danach und bei Nichtanreise    80 %

Bei Ferienwohnungen und Ferienhäusern:
Bis zum 45. Tag vor Belegungsbeginn 15%
(mindestens   25,00 Euro)
Bis zum 31. Tag vor Belegungsbeginn 30 %
Bis zum 21. Tag vor Belegungsbeginn 60 %
danach 80 %
des Gesamtaufenthaltspreises (einschließlich Nebenleistungen)
2.4 Dem Gast ist es vorbehalten, dem BHB nachzuweisen, dass ihm keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist er nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. Die Pauschalen gelten auch dann nicht, falls der Gast danach schlechter gestellt wäre als nach der in Ziffer 2.2 wiedergegebenen Regelung.
2.5 Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung wird dringend empfohlen.

3. Preise/Leistungen
Die angegebenen Preise gelten grundsätzlich pro Person und Übernachtung/Frühstück, bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern pro Tag und Einheit. Sie beinhalten die Mehrwertsteuer und das Bedienungsgeld. Nicht enthalten sind Ortsabgaben, wie z.B. die Kurtaxe, die obligatorisch vor Ort gezahlt werden muss. Die im Prospekt angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle Nebenkosten ein, soweit nicht anders angegeben. Sie gelten pro Person.

4. Bezahlung, Umbuchung
4.1 Die nachfolgend wiedergegebene Zahlungsabwicklung gilt für alle Buchungsarten, auch bei Buchungen über das Internet: Die gesamte Zahlungsabwicklung erfolgt beim BHB.
4.2 Werden auf Wunsch des Gastes nach der Buchung Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft oder der Verpflegungsart vorgenommen (Umbuchung) so erhebt die DT/TIBF namens des BHB bis 30 Tage vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von 10,- Euro je Änderungsvorgang. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Vertrag zu den vorstehenden Bedingungen unter Ziffer 2 und gleichzeitiger Neubuchung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.

5. Haftung des BHB und der DT/TIBF
5.1 Die vertragliche Haftung des BHB für Schäden, die nicht Körperschäden sind (einschließlich der Schäden wegen Verletzung vor -, neben - und nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Gastes vom BHB weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der BHB für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.
5.2 Eine eventuelle Haftung des BHB gemäß §§ 701 ff. BGB (Gastwirtshaftung) bleibt von den vorstehenden Bestimmungen unberührt.
5.3 Der BHB haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen während des Aufenthalts lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.).
5.4 Die DT/TIBF haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler von ihr und ihren  Erfüllungsgehilfen bei der Vermittlung. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungserbringung haftet ausschließlich der BHB.

6. Reklamationen
Soweit Beanstandungen auftreten, hat der Gast seine Beschwerde unverzüglich an den BHB, nicht an die DT/TIBF zu richten. Unterbleibt eine sofortige Mängelanzeige schuldhaft, sind Ansprüche gegen den BHB ausgeschlossen.

7. Gerichtsstand, Verjährung, Sonstiges
7.1 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem BHB findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
7.3 Gerichtsstand für Klagen des Reisegastes gegen den BHB ist ausschließlich der Sitz des BHB.
7.4 Für Klagen des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Unterkunftspreises und der Nebenleistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für Klagen gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, wird als ausschließlicher Gerichtstand der Sitz des BHB vereinbart.
7.5 Für Klagen der DT/TIBF, bzw. gegen die DT/TIBF gelten die vorstehenden Bestimmungen entsprechend.
7.6 Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB und gegenüber der DT/TIBF aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Rei¬senden aus unerlaubter Handlung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Bele-gungsende. Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der DT/TIBF Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. dieDT/TIBF die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Buchungsbedingungen für Ferienangebote

Sehr geehrter Gast,

die Dorfmark Touristik e.V. / Tourist-Information Bad Fallingbostel, nachstehend „DT/TIBF“, hat die Ferienangebote (auch „Pauschalangebote“ genannt) in diesem Katalog sorgfältig ausgearbeitet und setzt sich dafür ein, Ihren Aufenthalt erholsam zu gestalten und so reibungslos wie möglich abzuwickeln.

Hierzu helfen auch klare Vereinbarungen, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden Buchungsbedingungen treffen. Diese ergänzen die Vorschriften der §§ 651 a bis l BGB über den Ferienangebotsreisevertrag und die Informationsverordnung für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam einbezogen, Inhalt des zwischen DT/TIBF und Ihnen im Falle der Buchung zustande kommenden Reisevertrages.

1. Reiseveranstalter / Reisevermittler
1.1 Ihr Vertragspartner im Falle Ihrer Buchung ist ausschließlich die DT/TIBF. Nur mit dieser kommt der Reisevertrag nach den §§ 651a ff. BGB zustande.
1.2 In den Ferienangeboten nicht enthaltene Leistungen (siehe Leistungsbeschreibung), z.B. Mitnahme von Haustieren, zusätzliche Verpflegungsleistungen, Ausflüge usw. werden von DT/TIBF nur vermittelt. Vertragspartner des Gastes ist bei solchen Zusatzleistungen ausschließlich der jeweilige Beherbergungsbetrieb oder sonstige Leistungsträger.

2. Abschluss des Vertrages
2.1 Seinen Buchungswunsch kann der Gast mündlich, schriftlich, per Telefax oder E-Mail an die DT/TIBF übermitteln. Dieser Buchungswunsch ist für den Gast noch unverbindlich und stellt noch kein bindendes Vertragsangebot des Gastes dar.
2.2 Entsprechend dem Buchungswunsch des Gastes übermittelt die DT/TIBF dem Kunden, im Regelfall schriftlich (bei kurzfristigen Anfragen telefonisch oder per Fax) ein konkretes Angebot mit Leistungen, Preisen und Termin. Mit diesem Angebot bietet der in der Katalogausschreibung und im Angebot genannte RV dem Gast den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage und dieser Buchungsbedingungen verbindlich an.
2.3 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der schriftlichen (bei kurzfristigen Angeboten mündlich oder per Telefax übermittelten) Annahmeerklärung des Gastes bei der DT/TIBF zustande. Mit Zugang dieser Annahmeerklärung bei der DT/TIBF ist der Reisevertrag mithin rechtsverbindlich für den Gast abgeschlossen.
2.4 Der Gast erhält eine schriftliche Buchungsbestätigung übermittelt.
2.5 Der Anmeldende haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Reiseteil-nehmern aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

3. Leistungsverpflichtung der DT/TIBF
3.1 Die Leistungsverpflichtung der DT/TIBF ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Prospekt, bzw. der Reiseausschreibung unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Hinweise und Erläuterungen.
3.2 Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsgeber und Reisebüros sind von DT/TIBF nicht bevollmächtigt Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

4. Anzahlung und Restzahlung
4.1 Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung beim Gast) ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Gesamtpreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 10 % des Reisepreises pro Person.
4.2 Die Restzahlung ist, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 4 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, wenn feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 5.2 genannten Gründen abgesagt werden kann.
4.3 Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
4.4 Soweit die DT/TIBF zur Erbringung der Reiseleistungen bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch des Reisegastes auf Inanspruch-nahme der Reiseleistungen.

5. Rücktritt und Kündigung durch DT/TIBF
5.1 Die DT/TIBF kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisegast die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlichen Bevollmächtigen der s DT/TIBF, insbesondere die Leistungsträger sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte der DT/TIBF wahrzunehmen. Kündigt die DT/TIBF, so behält er den Anspruch auf den Gesamtpreis; die DT/TIBF muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, den er aus einer anderweitigen Verwen-dung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der ihm eventuell von den Leistungs-trägern gutgeschriebenen Beträge.
5.2 Die DT/TIBF kann bei Nichterreichen, oder - insbesondere bei Gruppenreisen - bei nachträglicher Unterschreitung durch Stornierungen, einer in der konkreten Reiseausschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Bestimmungen vom Reisevertrag zurücktreten:
a) Der DT/TIBF ist verpflichtet, dem Reisegast gegenüber die Absage der Reise unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.
b) Ein Rücktritt des DT/TIBF später als zwei Wochen vor Reisebeginn ist nicht zulässig.
c) Der Reisegast kann bei einer Absage die Teilnahme an einer mindestens gleich-wertigen anderen Reise verlangen, wenn der gebuchte DT/TIBF in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisegast aus seinem Angebot anzubieten.
Der Reisegast hat dieses Recht unverzüglich nach der Erklärung über die Absage der Reise gegenüber dem DT/TIBF geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
6.1 Der Reisegast kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem DT/TIBF, die schriftlich erfolgen soll, vom Reisevertrag zurücktreten.
6.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisegast, stehen dem DT/TIBF unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen zu:
a) bis zum 60. Tag: 25%
b) vom 59. bis zum 30. Tag: 50%
b) vom 29. bis zum 10. Tag: 75%
b) ab dem 9. Tag: 90%
6.3 Dem Reisegast ist es gestattet, dem DT/TIBF nachzuweisen, dass ihm tatsäch-lich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpau-schale entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisegast nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
6.4 Der DT/TIBF behält sich, insbesondere bei Gruppenreisen vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend ihr entstandener, dem Reisegast gegenüber konkret zu beziffernder und zu belegender Kosten zu berechnen.
6.5 Es wird darauf hingewiesen, dass der Nichtantritt der Reise ohne ausdrückliche Rücktrittserklärung, bzw. der Abbruch der Reise nicht als Rücktritt vom Reisevertrag gilt, sondern in diesem Fall der Reisegast, bzw. die Gruppe zur vollen Bezahlung des Reisepreises verpflichtet bleibt. Für den Fall des gilt Ziffer 7. dieser Bedingungen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisegast, bzw. die Gruppe einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom RV zu vertretenden Grün-den nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisegastes auf anteilige Rückerstattung. Der DT/TIBF bezahlt an den Reisegast jedoch ersparte Aufwendun-gen oder Ersparnisse aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den RV zurückerstattet worden sind.

8. Obliegenheiten und Kündigung des Reisegastes
8.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit DT/TIBF dahingehend konkretisiert, dass der Reisegast verpflichtet ist, auftretende Mängel unverzüglich dem RV anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisegastes entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisegast obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt.
8.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Reisegast den Vertrag nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen.
8.3 Die gesetzliche Obliegenheit des Kunden nach § 651 g Abs. 1 BGB, Gewährleis-tungs-ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendi-gung der Reise gegenüber dem DT/TIBF geltend zu machen, wird in Bezug auf den mit DT/TIBF  abge-schlossenen Reisevertrag wie folgt konkretisiert:
a) Sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Reisevertrag, bzw. den
von DT/TIBF erbrachten Leistungen stehen, gleich aus welchem Rechtsgrund, hat der Reiseteilnehmer ausschließlich nach Reiseende und zwar innerhalb eines Mo-nats nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber DT/TIBF geltend zu machen.
b) Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem DT/TIBF unter der in der Buchungsbestätigung genannten Anschrift erfolgen. Eine schriftliche Geltendma-chung wird dringend empfohlen.
c) Durch die vorstehenden Bestimmungen bleiben die gesetzlichen Regelungen über eine unverschuldete Fristversäumnis durch den Kunden sowie die Vorschriften über die Hemmung der Verjährungsfrist unberührt.

9. Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von DT/TIBF, für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Reisegastes vom DT/TIBF weder vorsätzlich noch grob fahrläs-sig herbeigeführt oder
b) RV für einen dem Reisegast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschul-dens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
9.2 Der RV haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) und die in der konkreten Leistungsbeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Dies gilt insbesondere auch für Zusatzleistungen, die gemäß Ziffer 1.2 dieser Buchungsbedingungen vom DT/TIBF vermittelt werden.
9.3 Sind Bestandteile der vermittelten Leistungen Kuranwendungen, ärztliche Behandlungen oder sonstige medizinische oder therapeutische Leistungen, so haftet der DT/TIBF nicht für deren Erfolg oder sich daraus ergebende gesundheitliche Folgen. Die Prüfung der Verträglichkeit und Eignung solcher Leistungen für ihn persönlich obliegt dem Gast.

10. Verjährung
Ansprüche des Gastes aus dem Beherbergungsvertrag gegenüber dem BHB und gegenüber der  DT/TIBF aus dem Vermittlungsvertrag, gleich aus welchem Rechts-grund - jedoch mit Ausnahme der Ansprüche des Reisenden aus unerlaubter Hand-lung - verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Belegungsende.
Schweben zwischen dem Gast und dem BHB, bzw. der DT/TIBF Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der BHB, bzw. die DT/TIBF die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

11. Gerichtsstand
11.1 Der Reisegast kann den DT/TIBF nur an dessen Sitz verklagen.
11.2 Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem DT/TIBF und Reisegästen, die keinen allgemeinen Wohn- oder Geschäftssitz in Deutschland haben, findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11.3 Für Klagen des DT/TIBF gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden
maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des DT/TIBF maßgebend.

Stand: Januar 2010